Holzflächen lasieren - Verarbeitungshinweise
Was Sie beim Lasieren von Holzflächen auf jeden Fall beachten sollten
Untergründe:
Geeignete Untergründe sind Holz bzw. Holzwerkstoffe und ähnliche Oberflächen.
Die Untergründe müssen fest, tragfähig, trocken sowie frei von Verschmutzungen und trennenden Substanzen sein müssen. Die maximale Holzfeuchte darf bei Laubhölzern 12% und bei Nadelhölzern 15% nicht übersteigen. Vergraute Holzschichten entfernen. Vorhandene Altbeschichtungen müssen auf Eignung, Haft- und Tragfähigkeit geprüft werden. Nicht tragfähige Schichten entfernen. Schleifarbeiten nur in Faserrichtung ausführen. Schleifstaub gründlich entfernen, den Absatz Besondere Hinweise beachten. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten Musterflächen anzulegen und somit die Haftung und das Oberflächenbild zu prüfen.
Unbehandelte Holzflächen im bewitterten Außenbereich mit einer Holzschutzimprägnierung vorbehandeln.
Tipp:
Großen Holzflächen im Innenbereich mit 10% verdünnter Flächenlasur als Grundanastrich zur Reduzierung des Saugvermögen vorbehandeln. Ggf. sind nach der Trocknung aufgestellte Holzfasern durch schleifen und entstauben zu entfernen
Verarbeitung:
Das Material vor der Verarbeitung sorgfältig aufrühren. Der Auftrag kann durch streichen, rollen oder spritzen erfolgen.
Streichauftrag: benötigt wird ein Pinsel mit Kunststoffborsten, das Material gleichmäßig auftragen und in Holzfaserrichtung verteilen.
Rollauftrag: gut geeignet ist eine Mikrofaser Farbwalze, das Material gleichmäßig aufrollen und in Holzfaserrichtung abrollen
Spritzauftrag: je nach Spritzgerät das Material unverdünnt oder leicht mit Wasser verdünnt gleichmäßig auftragen.
Airless-Spitzauftrag: Düse: 0,23 mm, Spritzdruck 100-140 bar, Material unverdünnt*
Aircoat/Airmix-Spitzauftrag: Düse: 0,28 mm, Spritzdruck 50-80 bar, Luftdruck: 1-2 bar, Material unverdünnt bzw. bei bedarf bis 5% mit Wasser verdünnt*
Finecoat-Spritzauftrag: Düse 2,0 mm, Material 2-5% mit Wasserverdünnt
Trocknungszeit:
Bei + 23° C und 50 % rel. Luftfeuchtigkeit nach ca. 4-6 Stunden oberflächentrocken und überstreichbar
Entsorgung:
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Flüssige Materialreste bei einer autorisierten Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben. Eingetrocknete Materialreste können als ausgehärtete Farben oder als Hausmüll entsorgt werden. AVV-Abfallschlüssel-Nr. 08 01 12.